Was Zahnersatz kostet, hängt vom Befund und von der gewählten Versorgung ab. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung, mit lückenlos geführtem Bonusheft 70 Prozent nach fünf und 75 Prozent nach zehn Jahren. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil. Wie hoch er in Ihrem Fall ist, steht im Heil- und Kostenplan, den wir in der Zahnarztpraxis Karsten Drewes in Willingen vor jeder Versorgung für Sie erstellen.
Was die Regelversorgung ist
Für jeden Befund, also zum Beispiel einen stark zerstörten Zahn oder eine Lücke, legt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung fest. Das ist eine medizinisch ausreichende, bewährte Lösung, etwa eine Krone oder eine Brücke in einer bestimmten Ausführung. Aus den Kosten dieser Regelversorgung berechnet sich der Festzuschuss der Kasse.
Der Festzuschuss hängt also vom Befund ab und nicht davon, welche Versorgung Sie am Ende wählen. Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung, ist Ihr Eigenanteil am geringsten. Wählen Sie eine aufwendigere Lösung, bleibt der Zuschuss gleich, und Ihr Eigenanteil steigt.
Regelversorgung, gleichartig oder andersartig
Bei der gleichartigen Versorgung entspricht die Art der Versorgung der Regelversorgung, wird aber aufwendiger ausgeführt, zum Beispiel eine Krone, die auch im Seitenzahnbereich vollständig zahnfarben verblendet ist. Die Mehrkosten zahlen Sie selbst.
Bei der andersartigen Versorgung wählen Sie eine andere Art von Zahnersatz, etwa eine implantatgetragene Krone statt einer Brücke. Auch hier gibt es den Festzuschuss für den Befund, die übrigen Kosten tragen Sie selbst. Welche Möglichkeiten es für Ihren Befund gibt, erklären wir auf der Seite Prothetik und Zahnersatz und im Gespräch in der Praxis.
So wirkt das Bonusheft
Mit dem Bonusheft weisen Sie nach, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle gegangen sind. Erwachsene brauchen dafür mindestens eine Untersuchung pro Kalenderjahr, Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren eine pro Kalenderhalbjahr. Sind die letzten fünf Jahre lückenlos eingetragen, steigt der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent der Regelversorgung.
Bringen Sie Ihr Bonusheft deshalb zu jeder Kontrolle mit, damit wir den Termin eintragen können. Ist es verloren gegangen, fragen Sie in den Praxen nach, in denen Sie in den vergangenen Jahren waren. Die Untersuchungen sind dort dokumentiert.
Härtefall bei geringem Einkommen
Versicherte mit geringem Einkommen können bei ihrer Krankenkasse die Härtefallregelung beantragen. Dann zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss, höchstens aber die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung. Ob Sie darunter fallen, prüft Ihre Krankenkasse anhand Ihres Einkommens. Fragen Sie dort am besten nach, bevor die Behandlung beginnt.
Der Heil- und Kostenplan
Vor jeder Versorgung mit Zahnersatz erstellen wir einen Heil- und Kostenplan. Er beschreibt den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten. Gesetzlich Versicherte reichen ihn vor Beginn der Behandlung bei ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft den Plan und setzt den Festzuschuss fest. Erst danach beginnen wir mit der Behandlung.
Im Plan sehen Sie, was die Kasse übernimmt und wie hoch Ihr Eigenanteil voraussichtlich ist. Die tatsächlichen Laborkosten können davon etwas abweichen. Haben Sie eine private Zusatzversicherung, können Sie den Plan auch dort vorab einreichen. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte und klären die Erstattung mit ihrer Versicherung.
Gewähr und Pflege
Für Zahnersatz und Füllungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, übernimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine Gewähr von zwei Jahren. Damit Zahnersatz lange hält, sind gute Pflege zu Hause und regelmäßige Kontrollen wichtig. Die professionelle Zahnreinigung hilft, auch Kronenränder und Brückenglieder sauber zu halten.
Sie möchten das in Willingen untersuchen lassen? Rufen Sie uns an unter 05632 968310 oder fragen Sie online einen Termin an.
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Quellen und weiterführende Informationen: KZBV: Zahnersatz und Krankenkasse, KZBV: Festzuschüsse, Gemeinsamer Bundesausschuss. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Untersuchung. Inhaltlich verantwortlich: Zahnarztpraxis Karsten Drewes, Stand Oktober 2026.


